Der Vorsorgeauftrag ist:
- Ein Institut des Erwachsenenschutzrechts, mit dem die Personen– und Vermögenssorge sowie die Vertretung im Rechtsverkehr für den Fall der Urteilsunfähigkeit geregelt werden kann.
- Ein absolut höchstpersönliches Recht, bei dem jede Vertretung ausgeschlossen ist.