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Erwachsenenschutz

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Auftraggeber-Voraussetzungen

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die auftraggebende Person muss bei der Errichtung des Vorsorgeauftrags handlungsfähig sein.

Handlungsfähig =

  • Urteilsfähig
  • Volljährig
  • Nicht unter umfassender Beistandschaft stehend
  • Streitig, ob bei Personen, deren Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird (ZPO 19d), die Handlungsfähigkeit hinsichtlich der Errichtung eines Vorsorgeauftrages zu bejahen ist

Weiterführende Informationen

  • LANGENEGGER ERNST in: ROSCH DANIEL / BÜCHLER ANDREA / JAKOB DOMINIQUE (Hrsg.), Erwachsenenschutzrecht, 2. Auflage, Basel 2015, ZGB 360 N 14 ff.

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