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Erwachsenenschutz

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Beendigung des Vorsorgeauftrags

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Widerruf

Voraussetzungen:

  • Widerrufserklärung des Auftraggebers
    • Ausdrücklich
    • Konkludent
      • Errichtung eines neuen Vorsorgeauftrags, ohne einen früheren ausdrücklich aufzuheben (ZGB 362 Abs. 3):
        • Grundsatz:
          • Neuer Vorsorgeauftrag tritt an die Stelle des früheren
        • Ausnahme:
          • Neuer Vorsorgeauftrag stellt zweifellos eine blosse Ergänzung
  • Urteilsfähigkeit
  • Form
    • Eigenhändige Widerrufserklärung
    • Öffentliche Beurkundung der Widerrufserklärung
    • Vernichtung der Vorsorgeauftragsurkunde
      • Zerreissen
      • Verbrennen
      • Anbringen des Vermerks „widerrufen“
        • Wichtig: das Original, nicht eine Kopie muss vernichtet werden

Kündigung

  • Grundsatz (ZGB 367 Abs. 1)
    • Beauftragter
    • Jederzeit
    • Kündigungsfrist: 2 Monate
  • Ausnahme (ZGB 367 Abs. 2)
    • Fristlose Kündigung
      • Aus wichtigen Gründen

Erlöschen

  • Befristung, s. Inhalt
    • Erlöschen mit Ablauf der Frist
  • Wegfall der Urteilsunfähigkeit
    • Ausnahmen:
      • Weiterführung der übertragenen Aufgaben durch den Beauftragten
        • Gefährdung der Interessen des Auftraggebers
        • Dauer: Bis der Auftraggeber seine Interessen selber wahrnehmen kann (ZGB 369 Abs. 2)
      • Wiederaufleben des Vorsorgeauftrags
        • Erneute Urteilsunfähigkeit des Auftraggebers
        • Kein zwischenzeitlicher Widerruf
      • Verpflichtung des Auftraggebers aus Geschäften, die der Beauftragte vor der Kenntniserlangung von Unwirksamkeit des Vorsorgeauftrags tätigt (ZGB 369 Abs. 3)
  • Tod des Auftraggebers
    • Ausnahme:
      • Bestimmung im Vorsorgeauftrag, ein bestimmter Auftrag und entsprechende Vollmacht soll über den Tod hinaus gelten
  • Tod / Handlungsunfähigkeit des Beauftragten
    • Grundsatz
    • Ausnahme
      • Ersatzverfügungen s.o. Inhalt
    • Interessenkollision
      • Definition
        • Direkte Interessenkollision
          • Selbstkontrahieren
          • Doppelvertretung
        • Indirekte Interessenkollision
          • Nahe Beziehung zwischen der vorsorgebeauftragten Person und der Person, mit der sie im Namen der auftraggebenden Person kontrahiert
      • Wirkungen
        • Beendigung der Befugnisse des Beauftragten in dem betroffenen Bereich
          • Zur Vertretung des Auftraggebers
          • Zur Besorgung ihrer Angelegenheiten
          • ZGB 365 Abs. 3
        • Pflicht zur unverzüglichen Benachrichtigung der Erwachsenenschutzbehörde

Weiterführende Literatur

  • WOHLGEMUTH MARC, in: Fountoulakis/Affolter-Fringeli/Biderpost/Steck (Hrsg.), Fachhandbuch Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Zürich 2016, Rz. 4.108
  • MEIER PHILIPPE, Droit de la protection de l’adulte, Zürich 2016, Rz. 915

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