Umfassende Wahrung der Auftraggeber-Interessen
- alles tun, was für die Ausführung der Aufgaben erforderlich ist
- alles vermeiden, was die Ausführung der Aufgaben beeinträchtigen könnte
Persönliche Ausführung
Grundsatz
- Persönliche Ausführung des Vorsorgeauftrages (OR 398 Abs. 3, Satzteil 1)
Ausnahmen (OR 398 Abs. 3, Satzteil 2)
- Ermächtigung zur Substitution
- Nötigende Umstände
- Anerkannte Übung der Aufgabenausführung durch einen Vertreter
- Weiterführende Informationen finden Sie unter: Untervollmacht – Substitution
Wahrnehmung durch mehrere Personen
- Grundsatz
- Gemeinsames Handeln
- Solidarische Haftung
- Ausnahme
- Andere Regelung im Vorsorgeauftrag