LAWINFO

Erwachsenenschutz

QR Code

Übernahmegrundsätze

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Vermeidung eines Übernahmeverschuldens
    • Der Beauftragte sollte einen Auftrag nur annehmen, wenn er und ggf. sein Hilfspersonal der in Aussicht genommenen Geschäftsbesorgung gewachsen ist
    • Kritische Selbstbeurteilung
      • eigene Fähigkeiten
      • Aus- und Weiterbildung
      • Erfahrung
      • Aktualität eigener Kenntnisse
      • Der Beauftragte kann sich später nicht auf Ausbildungsmängel, ungenügende Erfahrung und fehlende Forschungskenntnisse berufen
      • Vgl. hiezu BGE 92 II 174BGE 67 II 22 f.56 II 375
    • Kritische Beurteilung
      • Interne Fachleute
      • Eterne Fachleute
  • Analyse von Auftragsart
  • Analyse des Auftragsumfangs
  • Analyse der Zeitdauer für die Auftragserledigung
  • Analyse der Erfolgsaussichten des Auftrags
  • Planung der Auftragsausführung
    • Problemlösungen
    • Beizug von Inhouse-Fachleuten
    • Beizug von Fachexperten

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.