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Erwachsenenschutz

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Haftungsziel

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Beauftragte haftet für:

  • Die gleiche Sorgfalt wie ein Arbeitnehmer (OR 398 Abs. 1, 321a Abs.1)
    • Besonderheiten
      • keine Haftungsmilderung wegen Berufsrisikos beim Beauftragten
      • keine Haftungsmilderung wegen gefahrgeneigter Arbeit beim Beauftragten
      • Abhängigkeit des Haftungsausmasses des Beauftragten von der Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit des Auftrags
  • Vorsorgeauftragsgemässe Ausführung
  • Getreue Ausführung, s.o. Treuepflicht
  • Sorgfältige Ausführung, s.o. Sorgfaltspflicht

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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