Nimmt der Vorsorgebeauftragte den Vorsorgeauftrag an, so richten sich seine Rechte und Pflichten nach den Bestimmungen des Obligationenrechts über den Auftrag.
- Gesetzliche Grundlagen
- Vorsorgeauftragsgemässe Ausführung
- Pflicht zum Tätigwerden
- Umfang
- Auftraggeber-Weisungen
- Anrufung der Erwachsenenschutzbehörde