Der Auftraggeber haftet dem Beauftragten für den ohne dessen Verschulden aus dem Auftrage entstandenen Schaden (OR 402 Abs. 2).
Weiterführende Informationen
- Schadenersatz (Schadloshaltung Beauftragter) | auftrag.ch
Informationen, Checklisten und Muster zum Erwachsenenschutz in der Schweiz
Der Auftraggeber haftet dem Beauftragten für den ohne dessen Verschulden aus dem Auftrage entstandenen Schaden (OR 402 Abs. 2).
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