Der Auftraggeber hat den Beauftragten von den im Rahmen der richtigen Auftragsausführung eingegangenen Verbindlichkeiten zu befreien (OR 402 Abs. 1).
Weiterführende Informationen
- Befreiungsanspruch | auftrag.ch
Informationen, Checklisten und Muster zum Erwachsenenschutz in der Schweiz
Der Auftraggeber hat den Beauftragten von den im Rahmen der richtigen Auftragsausführung eingegangenen Verbindlichkeiten zu befreien (OR 402 Abs. 1).
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