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Erwachsenenschutz

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auftrag

=   Der Auftrag beinhaltet als charakteristische Leistung die Übernahme einer Pflicht, zum Vorteil eines Dritten eine körperliche und / oder geistige Leistung zu erbringen (OR 394 ff.).

Obligationsrechtliche Vollmacht

=   rechtsgeschäftliche Einräumung einer Vertretungsbefugnis / Ermächtigung zur Stellvertretung (OR 32 ff.).

Gefälligkeit

= rechtlich nicht verbindliche Übernahme einer Handlung des täglichen Lebens

Werkvertrag

= privatrechtlicher Vertrag, wonach sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes verpflichtet und ihm der Besteller für die Ablieferung dieses Werkes eine Vergütung leistet

Patientenverfügung

=   Eine Verfügung, in der eine Person für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit festlegen kann, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmt oder nicht zustimmt, und eine Person benennen kann, welche sie bei den Entscheidungen betreffend medizinische Massnahmen vertreten soll (ZGB 370).

Weiterführende Informationen

Testament / Letztwillige Verfügung

= Das Testament ist neben dem Erbvertrag die vom Gesetz vorgesehene Verfügungsform, womit eine Person über ihren Nachlass rechtsverbindliche (vermögensrechtliche) Anordnungen treffen kann.

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