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Erwachsenenschutz

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Gesetzliche Vertretung

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Besteht weder ein dahingehender Vorsorgeauftrag noch eine entsprechende Beistandschaft, gelten im Hinblick auf die Verwaltung des Vermögens des urteilsunfähigen Betroffenen folgende gesetzliche Regelungen zu Vertretungsbefugnissen (ZGB 374 ff.):

  • Vertretungsbefugte
    • Ehegatte
    • eingetragener Partner
  • Umfang der Befugnisse
    • zur Deckung des Unterhaltsbedarfs üblicherweise erforderliche Rechtshandlungen
    • ordentliche Verwaltung des Einkommens und der übrigen Vermögenswerten
      • B. betreffend Bankgeschäfte:
        • Verwaltung des Bankkontos
        • dem Risikoprofil des Betroffenen entsprechende Anlagen
      • ausserordentliche Vermögensverwaltung: nur mit Zustimmung der KESB
  • Legitimation
    • Eintritt der Urteilsunfähigkeit des Betroffenen
    • bei Zweifeln über die Erfüllung der Voraussetzungen
      • Prüfung durch KESB und Ausstellung der die Befugnisse wiedergebenden Urkunde durch KESB

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