Folgende Befugnisse hat die KESB bei der Aufsicht der Vermögensverwaltung inne:
- Mitwirkung der KESB
- Siehe Behördliche Massnahmen / Beistandschaften / Führung der Beistandschaft / Mitwirkung der Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- Auskunftsrecht
- Konti
- Depots
- Versicherungen
- Zondler/Näf, AJP 2013, 122 f.
- Verfahrensleitende Anordnungen
- vermögensrelevante Auskünfte
- Notwendige vorsorgliche Massnahmen
- Beispiele Bedarfsfälle
- Unzulässige Verfügungen von
- Beistand
- Vorsorgebeauftragter
- Gesetzlicher Vertreter
- Ehegatte
- Eingetragener Partner
- Unzulässige Verfügungen von
- Beispiele vorsorgliche Massnahmen
- Vorübergehende Sperrung der Vermögenswerte bei einer Bank
- Beispiele Bedarfsfälle