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Erwachsenenschutz

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Aufgaben

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der mit der Vermögensverwaltung betraute Beistand ist zum Folgenden verpflichtet:

  • Sorgfältige Verwaltung der Vermögenswerte
  • Vornahme aller Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung
    • Insbesondere
      • Entgegennahme der von Dritten geschuldeten Leistungen
        • mit befreiender Wirkung
      • Bezahlung von Schulden
      • Vertretung des Betroffenen für die laufenden Bedürfnisse
      • Anlage und Aufbewahrung des Vermögens
        • Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV; SR 211.223.11)
        • S.u. Anlage und Aufbewahrung des Vermögens
  • Beträge zur freien Verfügung
    • Zurverfügungstellung der Beträge zur freien Verfügung des Betroffenen
  • Rechenschaftsablegung
    • Gegenüber Erwachsenenschutzbehörde
    • Rechnungsführung
    • Rechnungslegung
    • Häufigkeit
      • In den von der Erwachsenenschutzbehörde bestimmten Zeitabständen
      • Mindestens alle 2 Jahre
    • Beteiligung des Betroffenen
      • Erläuterung der Rechnung
      • Zurverfügungstellung einer Kopie
        • auf Verlangen
      • Weitere Informationen: s.
        • Behördliche Massnahmen / Beistandschaften / Führung der Beistandschaft / Beistand / Pflichten des Beistandes / Vermögensverwaltung
        • Behördliche Massnahmen/ Beistandschaften / Führung der Beistandschaft / Beistand / Pflichten des Beistandes / Berichterstattung

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

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