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Erwachsenenschutz

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Zuständigkeit der Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sachliche Zuständigkeit

  • Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
    • Fachbehörde
    • Ausgestaltung durch kantonales Recht
    • Entscheidfällung
      • Mindestens 3 Mitglieder
      • Ausnahmen
        • Abweichende kantonale Regelungen
      • Aufgaben
        • Erwachsenenschutz
        • Kindesschutz
  • Ausnahme

Örtliche Zuständigkeit

  • Grundsatz
    • Behörde am Wohnsitz des Betroffenen
    • Bei Rechtshängigkeit des Verfahrens
      • Erhaltung der Zuständigkeit bis zum Abschluss des Verfahrens
    • Wohnsitzwechsel
      • Unverzügliche Übernahme durch Behörde am neuen Wohnsitzort
        • Ausnahme
          • Wichtige Gründe
  • Ausnahmen
    • Gefahr im Verzug
      • Auch Behörde am Ort des Aufenthalts des Betroffenen
        • Benachrichtigungspflicht gegenüber der Wohnsitzbehörde
      • Beistandschaft wegen Abwesenheit
        • Auch Behörde am Ort, wo das Vermögen in seinem Hauptbestandteil verwaltet worden oder dem Betroffenen zugefallen ist
      • Kantonale Bestimmungen
        • Statt Zuständigkeit der Behörde am Wohnsitz, Behörde des Heimatsortes
          • Sofern die Unterstützung bedürftiger Personen ganz / teilweise der Heimatgemeinde obliegt

Aufsichtsbehörde

  • vgl. kantonale Bestimmungen

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