Vollstreckung
- Gesetzliche Grundlage
- Vollstreckung der Entscheide durch die Erwachsenenschutzbehörde
- auf Antrag
- von Amtes wegen
- Direkte Vollstreckbarkeit
- wenn Anordnung der Vollstreckungsmassnahmen im Entscheid durch Erwachsenenschutzbehörde / gerichtliche Beschwerdeinstanz
- Polizeiliche Hilfe
- Die mit der Vollstreckung betraute Person kann nötigenfalls polizeiliche Hilfe beanspruchen
- Unmittelbare Zwangsmassnahmen