Meldung der Hilfsbedürftigkeit einer Person
Gesetzliche Grundlagen
Berechtigung
- Grundsatz
- Jeder
- Vorbehalt
- Bestimmungen über Berufsgeheimnis
Verpflichtung
- Erlangung von Kenntnis in amtlicher Tätigkeit
- Ausübung der öffentlich-rechtlichen Befugnisse
- Auch wenn kein Beamten- oder Angestelltenverhältnis
- Kantonale Bestimmung
- Weitere Meldepflichten
- Auftragsrecht
- Gesetzliche Grundlage
- Voraussetzung
- Anhaltspunkte, dass der Auftraggeber voraussichtlich dauernd urteilsunfähig wird
- Gebotenheit der Anzeige zur Interessenwahrung
- Wirkung
- Meldepflicht des Beauftragten
- an Erwachsenenschutzbehörde
- am Wohnsitz des Auftraggebers