- Grundsatz
- 30 Tage seit Entscheidsmitteilung
- auch bezüglich Personen, denen der Entscheid nicht mittgeteilt wird
- 30 Tage seit Entscheidsmitteilung
- Ausnahme
- Entscheid auf dem Gebiet der fürsorgerischen Unterbringung
- 10 Tage seit Entscheidsmitteilung
- Rechtsverweigerung / -verzögerung
- jederzeit
- Entscheid auf dem Gebiet der fürsorgerischen Unterbringung