Steuererklärungen
- Person, die die Vermögensverwaltung übernimmt
- Vorsorgebeauftragte mit entsprechenden Befugnissen
- Beistand mit entsprechenden Befugnissen
- Ehegatte / eingetragene Partner, wenn keine anderweitige Vorsorgeauftrag / Beistandschaft
Befugnisse der Erwachsenenschutzbehörde
Sind die Interessen des Betroffenen gefährdet oder nicht mehr gewahrt, kann die Erwachsenenschutzbehörde beim Steueramt Einsicht in die für ihn erstellte Steuererklärung nehmen.