LAWINFO

Erwachsenenschutz

QR Code

Wirkungen

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

  • Abklärungspflicht der behandelnden Ärzte
    • Existenz einer Patientenverfügung
      • Anhand Versichertenkarte
      • Keine Pflicht zur darüber hinausgehenden Nachforschungen
  • Rechtsverbindlichkeit
    • = Zustimmung / Ablehnung
    • Keine Pflicht zur Aufklärung des Betroffenen
    • Auch wenn die Ablehnung der Massnahme aus ärztlicher Sicht „nicht vernünftig“
  • Umfassende ärztliche Aufklärung der vertretungsberechtigten Person
    • Gründe der Behandlung
    • Zweck der Behandlung
    • Art der Behandlung
    • Modalitäten der Behandlung
    • Risiken der Behandlung
    • Nebenwirkungen der Behandlung
    • Kosten der Behandlung
    • Folgen eines Unterlassens der Behandlung
    • Alternative Behandlungsmöglichkeiten
    • Etc.
    • ZGB 377 Abs. 2
    • Entbindung vom Patientengeheimnis
      • begrenzt auf die erforderliche Behandlung
  • Wenn mehrere Personen vertretungsberechtigt
    • alle nebeneinander vertretungsberechtigt (ZGB 378 Abs. 2 Ziffer 1)
    • bei Uneinigkeit
      • Anrufung der Erwachsenenschutzbehörde
  • Einbezug des Betroffenen in die Entscheidfindung

Ausnahmen

  • Dringende Fälle (ZGB 379)
    • Wenn keine Zeit für Abklärungen
    • Beispiele
      • Verkehrsunfall
      • Andere Notfälle
    • Rückausnahme
      • Bekanntheit des Inhalts
  • Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften
    • Direkte aktive Sterbehilfe
      • ≠ indirekte aktive Sterbehilfe
        • Verabreichung von schmerzlindernden Medikamenten, wobei eine Verkürzung des Lebens als Nebenwirkung in Kauf genommen wird
      • Sittenwidrige Massnahmen
        • Nicht indizierte Eingriffe
      • Etc.
  • Begründete Zweifel
    • Beruhen auf freiem Willen
      • Willensmängel gemäss OR 23 ff.
      • B. religiöser Zwang
    • Entsprechung dem mutmasslichen Willen
    • Beispiele
      • Mündlicher Widerruf (formunwirksam)
      • Mangelnde / mangelhafte medizinische Aufklärung
      • Zweifel an der Aktualität
        • Zwischenzeitliche Entwicklung neuer und besser geeigneter Behandlungsmethoden
        • Nachweisliche Äusserung eines anderen Willens
      • Wichtig:
        • Pflicht des Arztes zum Festhalten der Abweichungsgründe im Patientendossier

Schranken der Verbindlichkeit

  • Vorrang der Sonderregeln
  • Medizinische Indikation
    • Unzulässigkeit der medizinisch kontraindizierten Massnahmen
    • Kein Anspruch auf sinnlose Massnahmen
    • Kein Anspruch auf die Anwendung von wissenschaftlich nicht anerkannten Methoden, die nicht zum Angebot des Leistungserbringers gehören

Literatur

  • GASSMANN JURG in: ROSCH DANIEL / BÜCHLER ANDREA / JAKOB DOMINIQUE (Hrsg.), Erwachsenenschutzrecht, 2. Auflage, Basel 2015, ZGB 370 N 11 ff.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.