Gesetzliche Grundlage
Voraussetzungen
- Anrufung der Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- Berechtigung
- Jede dem Betroffenen nahestehende Person
- Angehörige
- Verwandten
- Freunde
- Andere Vertrauenspersonen
- Behandelnde Ärzte
- Pflegepersonal
- Etc.
- Von Amtes wegen (ZGB 368 Abs. 1 analog)
- Jede dem Betroffenen nahestehende Person
- Form
- Schriftlichkeit
- Gründe
- Nichtentsprechung der Patientenverfügung
- Gefährdung der Interessen des Betroffenen
- Nichtwahrung der Interessen des Betroffenen
- Beruhen der Patientenverfügung nicht auf freiem Willen des Betroffenen
- Fehlende Urteilsfähigkeit bei der Errichtung
- Mängel bei der Willensbildung
- Drohung
- Zwang
- Irrtum
- Berechtigung
- Befugnisse der Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- Erteilung von Weisungen
- Teilweiser oder gänzlicher Entzug von Befugnissen
- Etc.