Eine schriftliche Anordnung, mit der die verfügende Person für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit bestimmten kann, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmt und welchen sie nicht zustimmt, sowie eine natürliche Person benennen kann, welche sie bei Entscheidungen betreffend medizinischen Massnahmen vertreten soll.
Kurzdefinition
Personensorge für den Krankheitsfall oder Unfall