- Umfang
- Grundsatz
- Patientenverfügung definiert und beschränkt den Umfang der Auftrags (OR 397)
- Ausnahme
- Keine ausdrückliche Bezeichnung des Umfanges
- → Natur des zu besorgenden Geschäfts
- Keine ausdrückliche Bezeichnung des Umfanges
- Grundsatz
- Bindung an Weisungen
Erwachsenenschutz
Verfügungsgemässe Ausführung
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