Ablieferungspflicht
- Ablieferungspflicht
- Pflicht zur Ablieferung der Ausführungsergebnisse (OR 400 Abs. 1)
- insb. erhaltene bewegliche Sachen
- Röntgenbilder des Arztes
- Etc.
- Herausgabepflicht / Rückbehaltungsrecht
- Kraft Auftrags erworbene Gegenstände
- Herausgabepflicht (+), soweit Auftraggeber seinerseits allen Verbindlichkeiten nachgekommen ist (OR 401 Abs. 1)
- Eigenleistung des Beauftragten
- Evt. Rückbehaltungsrecht, wenn Zahlungsrückstände des Auftraggebers
- Legalzession von Forderungen
- Aussonderung beweglicher Sachen
Weiterführende Informationen
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