Entschädigung
- Grundsatz
- unentgeltlich
- Ausnahme
- Anderweitige Regelung in der Patietenverfügung
- Zuspruch einer Entschädigung (str.)
- Äusserst ausnahmsweise
- ZGB 366 analog
- B. Erfüllung des Auftrages ausnahmsweise sehr hohen Zeitaufwand
Spesen
Ersatz von notwendigen Spesen (OR 422 analog).