Vorsorgeauftrag
= Der Vorsorgeauftrag beinhaltet eine Aufforderung an eine andere Person, bestimmte Handlungen zugunsten der auftraggebenden Person für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit auf den Gebieten der Personen- oder Vermögenssorge oder Vertretung im Rechtsverkehr vorzunehmen.
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Auftrag
= Der Auftrag beinhaltet als charakteristische Leistung die Übernahme einer Pflicht, zum Vorteil eines Dritten eine körperliche und / oder geistige Leistung zu erbringen (OR 394 ff.).
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Obligationsrechtliche Vollmacht
= rechtsgeschäftliche Einräumung einer Vertretungsbefugnis / Ermächtigung zur Stellvertretung (OR 32 ff.).
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Gefälligkeit
= rechtlich nicht verbindliche Übernahme einer Handlung des täglichen Lebens