Erstellung eines Behandlungsplans
- Arzt unter Beizug des Vertreters
- Umfassende Aufklärung des Vertreters
- Entbindung vom Patientengeheimnis
- Begrenzt auf die erforderliche Behandlung
- Möglichst Einbezug des Betroffenen
- Anpassung an die laufende Entwicklung
Entscheid
- Grundsatz: Vertretungsberechtigter
- Grundsatz
- Gemäss Weisungen
- Ausnahme
- Mutmasslicher Wille des Betroffenen
- Objektive Interessen des Betroffenen
- Grundsatz
- Ausnahme: medizinisches Personal
- Dringliche Fälle (ZGB 379)
- Mutmasslicher Wille des Betroffenen
- Objektive Interessen des Betroffenen
- Behandlung psychischer Störungen (ZGB 380, 426 ff.), s.u. Fürsorgerische Unterbringung
- Dringliche Fälle (ZGB 379)
- Schranken der Vertretung
- Vorrang der Sonderregeln
- Behandlung psychischer Störungen (ZGB 380, 426 ff.), s.u. Fürsorgerische Unterbringung
- Sterilisationsgesetz (SR 211.111.1)
- Epidemiegesetz (SR 818.101)
- Medizinische Indikation
- Vorrang der Sonderregeln