Behandlung
Erstellung eines Behandlungsplans
- Arzt unter Beizug des Vertreters
- Umfassende Aufklärung des Vertreters
- Entbindung vom Patientengeheimnis
- Begrenzt auf die erforderliche Behandlung
- Möglichst Einbezug des Betroffenen
- Anpassung an die laufende Entwicklung
Entscheid
- Grundsatz: Vertretungsberechtigter
- Grundsatz
- Ausnahme
- Mutmasslicher Wille des Betroffenen
- Objektive Interessen des Betroffenen
- Ausnahme: medizinisches Personal
- Schranken der Vertretung
- Vorrang der Sonderregeln
- Medizinische Indikation
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