Informationen, Checklisten und Muster zum Erwachsenenschutz in der Schweiz
Ablieferungspflicht
Ablieferungspflicht
Pflicht zur Ablieferung der Ausführungsergebnisse (OR 400 Abs. 1)
Vereinnahmte Gelder
Gekaufte oder erhaltene bewegliche Sachen
Röntgenbilder des Arztes
Etc.
Pflicht zur Verzinsung der Gelder, mit deren Ablieferung der Beauftragte im Rückstand ist
Herausgabepflicht / Rückbehaltungsrecht
Kraft Auftrags erworbene Gegenstände
Herausgabepflicht (+), soweit Auftraggeber seinerseits allen Verbindlichkeiten nachgekommen ist (OR 401 Abs. 1)
Eigenleistung des Beauftragten
Rückbehaltungsrecht, wenn Zahlungsrückstände des Auftraggebers
Legalzession von Forderungen
= Automatischer Forderungserwerb
Hat der Beauftragte für Rechnung des Auftraggebers in eigenem Namen Forderungsrechte gegen Dritte erworben, so gehen sie auf den Auftraggeber über, sobald dieser seinerseits allen Verbindlichkeiten aus dem Auftragsverhältnis nachgekommen ist (OR 401 Abs. 1)
Aussonderung beweglicher Sachen
Bewegliche Sachen
Grundsatz
Aussonderungsanspruch
Herausgabepflicht der beweglichen Sachen, die der Beauftragte in eigenem Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers zu Eigentum erworben hat (OR 401 Abs. 3)
Ausnahme
Kein Aussonderungsanspruch bezüglich Sachen, die der Auftraggeber dem Beauftragten übergeben hat
OR 401 e contrario; vgl. BGE vom 08.07.1980; NOBEL P., in: SAG 1981 67 ff.
Erfordernis des Abschlusses eines schriftlichen Treuhandvertrages und Abrede der gesetzlich vorgeschriebenen minimalen Treuhandkommission zu Gunsten des Beauftragten (vgl. die einschlägigen ESTV-Merkblätter)