Inhalt
- Grundsatz
- Alle zur Deckung des Unterhaltsbedarfs erforderlichen Rechtshandlungen
- Ordentliche Verwaltung des Einkommens / der übrigen Vermögenswerte
- Nötigenfalls die Befugnis zur Postöffnung und –erledigung
- Annahme in guten Treuen, dass
- Erforderlichkeit der Bezahlung von Rechnungen
- Erforderlichkeit einer Antwort auf einen Brief / ein E-Mail
- Ausnahme
- Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde
- Ausserordentliche Vermögensverwaltung
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