Gültigkeitsvoraussetzungen:
- Eintritt der Urteilsunfähigkeit des Betroffenen
- Ehe / eingetragene Partnerschaft
- Gelebte Beziehung
- Gemeinsamer Haushalt
- Regelmässiges und persönliches Beistandleisten
- Subsidiarität
- Kein Vorsorgeauftrag
- Keine Beistandschaft