Das unmittelbar aus dem Gesetz sich ergebende Recht, Ehegatten oder eingetragenen Partner im Falle seiner Urteilsunfähigkeit im Rechtsverkehr zu vertreten.
Das gesetzliche Vertretungsrecht umfasst:
- Alle zur Deckung des Unterhaltsbedarfs erforderlichen Rechtshandlungen
- Ordentliche Verwaltung des Einkommens / der übrigen Vermögenswerte
- Nötigenfalls die Befugnis zur Postöffnung und –erledigung