Wird eine Beistandschaft errichtet, so hat der Ehegatte / eingetragene Partner grundsätzlich die Handlungen des Beistandes zu akzeptieren.
Informationen, Checklisten und Muster zum Erwachsenenschutz in der Schweiz
Wird eine Beistandschaft errichtet, so hat der Ehegatte / eingetragene Partner grundsätzlich die Handlungen des Beistandes zu akzeptieren.