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Erwachsenenschutz

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Checkliste Fürsorgerische Unterbringung

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hier finden Sie eine Checkliste zum Thema fürsorgerische Unterbringung zum Download:

Checkliste Fürsorgerische Unterbringung

Voraussetzungen

  1. Schwächezustand
  • Psychische Störung
  • Geistige Behinderung
  • Schwere Verwahrlosung = „Zustand der Verkommenheit“
  1. Geeignete Einrichtung
  2. Erforderlichkeit der Unterbringung
  3. Berücksichtigung vom Belastung / Schutz von Angehörigen / Dritten
  4. Exkurs: Freiwilliger Eintritt
  • Keine Erforderlichkeit der fürsorgerischen Unterbringung

Wirkungen

Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung

Entlassung

  1. Entfallen der Voraussetzungen der fürsorgerischen Unterbringung
  • Unterbringungsvoraussetzungen beim Betroffenen
  • Geeignetheit der Einrichtung
  1. Jederzeitiges Ersuchen
  • Betroffener
  • Nahestehende Person
  1. Zurückbehaltung freiwillig Eingetretener
  • Voraussetzungen
  • Entscheid der ärztlichen Leitung der Einrichtung
  • Ernsthafte Gefahr für das Leben / die körperliche Integrität des Betroffenen
  • Ernsthafte Gefahr für das Leben / die körperliche Integrität Dritter
  • Rechtsfolgen
  • Zurückbehaltung
  • Dauer: Höchstens 3 Tage
  • Ausnahme: Vollstreckbarer Unterbringungsentscheid
  • Schriftliche Information des Betroffenen + Rechtsmittelbelehrung

Periodische Überprüfung der Unterbringungsvoraussetzungen

  1. Inhalt
  • Unterbringungsvoraussetzungen beim Betroffenen
  • Geeignetheit der Einrichtung
  1. Regelmässigkeit
  • Überprüfung: Spätestens 6 Monate nach Beginn der Unterbringung
  • Überprüfung: Spätestens innerhalb von weiteren 6 Monate
  • Anschliessend: Nach Bedarf, mindestens 1 Mal jährlich

Zuständigkeit für die Unterbringungsentscheidung

  1. Grundsatz: Erwachsenenschutzbehörde
  • Anordnung der Unterbringung
  • Anordnung der Entlassung
  • Zum Verfahren, s.u. Verfahren
  1. Ausnahme
  • Anordnung der Entlassung: Einrichtung
  • Voraussetzung: Übertragung durch Erwachsenenschutzbehörde im Einzelfall
  • Anordnung der Unterbringung: durch Kantone bezeichnete Ärzte
  • für max. 6 Monate
  • Zuständigkeit für die Entlassung: Einrichtung

Vertrauensperson

  1. Beliebige Person
  • Angehörige
  • andere nahestehende Personen
  • Patientenanwälte
  • Mitarbeiter anderer Dienste
  1. Aufgaben
  • Information des Betroffenen über Rechte und Pflichten
  • Hilfe bei Formulierung + Weiterleitung von Anliegen
  • Vermittlung bei Konflikten
  • Verfahrensbegleitung
  • Erarbeitung des Behandlungsplans
  1. Rechte
  • Besuchsrecht
  • Teilnahmerecht an Gesprächen zwischen Einrichtung und Betroffenen
  • Informationsrechte
  • Einsichtnahme in Akten
  • Voraussetzung: Vollmacht des Betroffenen

Medizinische Massnahmen

= Behandlung von psychischen Störungen (Behandlung einer somatischen Erkrankung: vgl. Vertretung bei medizinischen Massnahmen)

Grundsatz

  1. Erstellung des schriftlichen Behandlungsplans
  • Arzt unter Mitwirkung des Betroffener + seiner Vertrauensperson
  1. Information des Betroffenen und der Vertrauensperson über wesentliche Umstände
  2. Unterbreitung des Behandlungsplans dem Betroffenen zur Zustimmung
  • Bei Urteilsunfähigen: Berücksichtigung einer Patientenverfügung
  1. Anpassung des Behandlungsplans an laufenden Entwicklungen

Ausnahmen

  1. Notfälle
  • Sofortige Ergreifung der die zum Schutze des Betroffenen / Dritter unerlässlichen medizinischen Massnahmen
  • Berücksichtigung des Willens des Betroffenen
  1. Zwangsbehandlung
  • Anordnung der medizinischen Massnahmen gemäss Behandlungsplan ohne Zustimmung
  • Voraussetzungen
  • Fehlen der Zustimmung des Betroffenen
  • Anordnungsbefugnis: Chefarzt der Abteilung
  • Begründung
  • Ernsthafter gesundheitlicher Schaden für den Betroffenen
  • Ernsthafte Gefährdung des Lebens / der körperlichen Integrität Dritter
  • Urteilsunfähigkeit des Betroffenen
  • Medizinische Indikation
  • Keine angemessene weniger einschneidende Massnahme
  • Schriftliche Mitteilung der Anordnung + Rechtsmittelbelehrung
  • Betroffener
  • Vertrauensperson

Austrittsgespräch

  1. Anlass
  • Rückfallgefahr
  1. Zeitpunkt
  • Vor der Entlassung
  1. Beteiligte
  • Arzt
  • Betroffener
  1. Zweck
  • Vereinbarung der Behandlungsgrundsätze
  • Für den Fall einer erneuten Unterbringung
  1. Dokumentationspflicht

Nachbetreuung

richtet sich nach kantonalem Recht

Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Voraussetzungen

  1. Weniger einschneidende Massnahmen nicht ausreichend
  2. Notwendige Umstände
  • Ernsthafte Gefahr für Leben / körperliche Integrität des Betroffenen
  • Ernsthafte Gefahr für Leben / körperliche Integrität eines Dritten
  • Schwierige Störung des Gemeinschaftslebens
  1. Pflicht der Aufklärung des Betroffenen vor der Massnahme
  • Ausnahme: Notfallsituationen
  1. Möglichst baldige Aufhebung
  2. Regelmässige Überprüfung der Berechtigung

Protokollierung + Information

  1. Protokollierungspflicht
  1. Informationspflicht
    • Vertrauensperson
  2. Einsichtsrecht
    • Vertrauensperson
    • Einrichtung beaufsichtigende Personen

Einschreiten der Erwachsenenschutzbehörde

  1. Anrufungsbefugnis
  • Betroffener
  • Nahestehende Person
  • Wichtig: Pflicht der Einrichtung zur unverzüglichen Weiterleitung an Erwachsenenschutzbehörde
  1. Form: Schriftlichkeit
  2. Zuständige Behörde: am Sitz der Einrichtung
  3. Voraussetzung: Gesetzeswidrigkeit der Massnahme
  4. Befugnisse der Erwachsenenschutzbehörde
  • Änderung / Aufhebung der Massnahme
  • Anordnung einer Erwachsenenschutzmassnahme
  • Benachrichtigung der Aufsichtsbehörde

Rechtsbehelfe: Beschwerde an das Gericht

  1. Anrufungsbefugnis: Betroffener / nahestehende Person
  2. Form: Schriftlichkeit
  3. Fälle:
  • Ärztlich angeordnete Unterbringung
  • Zurückbehaltung durch die Einrichtung
  • Abweisung eines Entlassungsgesuchs durch die Einrichtung
  • Behandlung einer psychischen Störung ohne Zustimmung
  • Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit
  1. Frist: 10 Tage ab Mitteilung des Entscheids
  • Ausnahme: Jederzeit bei Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit
  1. Verfahren, vgl. Verfahren

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