Gesetzliche Grundlage
Anrufung des Gerichts
Voraussetzungen
- Anrufungsbefugnis
- Betroffener
- Nahestehende Person
- Form der Anrufung
- Schriftlichkeit
- Fälle
- Ärztlich angeordnete Unterbringung
- Zurückbehaltung durch die Einrichtung
- Abweisung eines Entlassungsgesuchs durch die Einrichtung
- Behandlung einer psychischen Störung ohne Zustimmung
- Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit
- Frist
- 10 Tage ab Mitteilung des Entscheids
- Ausnahme
- Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit
- Jederzeit
Verfahren
- s.u. Beschwerde
- Unverzügliche Weiterleitung des jeden Begehrens um gerichtliche Beurteilung an das zuständige Gericht