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Erwachsenenschutz

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Abgrenzung

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Strafrechtliche Massnahmen

=   Massnahmen gemäss StGB 56 ff. werden bei der Verurteilung eines Täters angeordnet, wenn eine Strafe allein nicht geeignet ist, der Gefahr weiterer Straftaten des zu verurteilenden Täters zu begegnen und ein Behandlungsbedürfnis des Täters besteht oder die öffentliche Sicherheit dies erfordert.

Literatur

HEER MARIANNE in: NIGGLI MARCEL ALEXANDER / WIPRÄCHTIGER HANS (Hrsg.), Basler Kommentar, Strafrecht I, Art. 1-110 StGB, Jugendstrafgesetz, 2. Auflage, Basel 2007, Vor Art. 56 N 1 ff.

Strafprozessuale Verhaftung

=   Festnahme einer Person zu Ermittlungszwecken in einer Strafsache.

Polizeilicher Freiheitsentzug

=   Festnahme einer Person zu präventiven Zwecken, um öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Weiterführende Informationen

  • Kantonale Polizeigesetze

Vertretung bei medizinischen Massnahmen

= Regeln, welche die Vertretung einer urteilsunfähigen Person bei medizinischen Massnahmen bestimmen, wenn der Betroffene sich nicht in der Patientenverfügung geäussert hat.

Weiterführende Informationen

Betreuung in Wohn- und Pflegeeinrichtungen

= Betreuung in Wohn- und Pflegeeinrichtungen für urteilsunfähige Personen

Weiterführende Informationen

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