Behördliche Massnahme des Erwachsenenschutzrechts
- Beistandschaften, ZGB 390 ff.
- Verzicht auf eine Beistandschaft, ZGB 392
- Fürsorgerische Unterbringung, ZGB 426 ff.
- Medizinischen Massnahmen im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung, ZGB 433 ff.
- Nicht
- Handeln der Wohn- und Pflegeeinrichtungen
- Allgemeine Haftungsregeln
- Handeln der Wohn- und Pflegeeinrichtungen
Verhalten der Erwachsenenschutzbehörde / Aufsichtsbehörde in anderen Bereichen des Erwachsenenschutzes
- Eigene Vorsorge
- Gesetzliche Massnahmen
- Aufsichtsrechtliche Massnahmen