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Erwachsenenschutz

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Legitimation

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aktive Legitimation

Geschädigte Person

  • Betroffener
  • Umstritten:
    • Nahestehende Personen
    • Dritte
      • Erben
      • Familienmitglieder
      • Etc.
    • BGE 115 II 15 E. 2; BGer vom 23.11.2004, 2P.230/2003 E. 1.1

Weiterführende Litertur

  • MÖSCH PAYOT PETER / ROSCH DANIEL in: in: ROSCH DANIEL / BÜCHLER ANDREA / JAKOB DOMINIQUE (Hrsg.), Erwachsenenschutzrecht, 2. Auflage, Basel 2015, Art. 454-456 N 6

Passive Legitimation

  • Passive Legitimation: Kanton
    • Kein Anspruch gegenüber der Person, die den Schaden verursacht hat
    • Rückgriff des Kantons gegenüber der Person, die den Schaden verursacht hat
      • Massgeblichkeit des kantonalen Rechts

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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