Wirkungen gegenüber Dritten
- Mitteilung an Schuldnern
- Pflicht zur Mitteilung an den Schuldner des Betroffenen
- Tatsache der Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Betroffenen
- Voraussetzung der befreienden Wirkung der Leistung des Schuldners
- Erbringung gegenüber dem Beistand
- Vor der Mitteilung
- Keine Entgegenhaltung der Beistandschaft gegenüber dem gutgläubigen Dritten
- Schadenersatzpflicht des Betroffenen
- Voraussetzung
- Verleitung anderer zur irrtümlichen Annahme der Handlungsfähigkeit
- Schaden
- Kausalität
- Verschulden