Begriff
Massnahmen zur
- Erhaltung des verwalteten Vermögens
- Mehrung des verwalteten Vermögens
- Seinem Zweck entsprechenden Verwendung
- Beispiele
- Verpflichtungsgeschäfte
- Verfügungen
- Prozessführung
- Tatsächliche Handlungen
Gesetzliche Grundlagen
Gegenstand
- Teile des Einkommens oder gesamtes Einkommen Ersparnisse aus dem Einkommen
- Teile des Vermögens oder gesamtes VermögenErträge des Vermögens
- Besonderheit Grundstück
- Bei Untersagung der Verfügung über ein Grundstück
- Erforderlichkeit der Anmerkung im Grundbuch
- Bei Untersagung der Verfügung über ein Grundstück
Aufgaben
- Sorgfältige Verwaltung der Vermögenswerte
- Vornahme aller Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung
- Insbesondere
- Entgegennahme der von Dritten geschuldeten Leistungen
- Mit befreiender Wirkung
- Bezahlung von Schulden
- Vertretung des Betroffenen für die laufenden Bedürfnisse
- Anlage und Aufbewahrung des Vermögens
- Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV; SR 211.223.11)
- Gesetzliche Grundlage
- Entgegennahme der von Dritten geschuldeten Leistungen
- Insbesondere
- Beträge zur freien Verfügung
- Zurverfügungstellung der Beträge zur freien Verfügung des Betroffenen
- Rechenschaftsablegung
- Gegenüber Erwachsenenschutzbehörde
- Rechnungsführung
- Rechnungslegung
- Häufigkeit
- In den von der Erwachsenenschutzbehörde bestimmten Zeitabständen
- Mindestens alle 2 Jahre
- Beteiligung des Betroffenen
- Erläuterung der Rechnung
- Zurverfügungstellung einer Kopie
- Auf Verlangen