Sorgfaltsmassstab
Gesetzliche Grundlage
Grundsatz
- Sorgfalt des Arbeitnehmers (vgl. OR 398 Abs. 1)
- Sorgfalt, welche ein gewissenhafter Beauftragter in der gleichen Lage bei der Besorgung der ihm übertragenen Geschäfte anzuwenden pflegt (vgl. BGE 115 II 62)
- Objektiver Massstab
- Auftrags- und einzelfallbedingter Sorgfaltsmassstab
- Erhöhte Anforderungen beim berufsmässigen Handeln
- Berücksichtigung der Berufsregeln + Usanzen
- Unentgeltlichkeit
- Sorgfalt, die der Beauftragte in seinen eigenen Angelegenheiten anwendet (sog. diligentia quam in suis)
- Sorgfalt, welche ein gewissenhafter Beauftragter in der gleichen Lage bei der Besorgung der ihm übertragenen Geschäfte anzuwenden pflegt (vgl. BGE 115 II 62)
Sorgfaltsverletzung
Sorgfaltsverletzung = Nichteinhaltung des Verhaltensgebots:
- Objektives Verschulden
- Vorwerfbare Fahrlässigkeit aus Sicht des „Durchschnittsbürgers“
- Subjektives Verschulden
- Zurechnungsfähigkeit des Beauftragten bei seiner Sorgfaltswidrigkeit