Berichterstattung
- Gesetzliche Grundlage
- Berichterstattung
- Inhalt
- Lage des Betroffenen
- Ausübung der Beistandschaft
- Häufigkeit
- So oft wie möglich
- Mindestens aller 2 Jahre
- Beteiligung des Betroffenen
- Beiziehung des Betroffenen bei der Erstattung
- Soweit tunlich
- Zurverfügungstellung einer Kopie
- Auf Verlangen
- Beiziehung des Betroffenen bei der Erstattung
- Inhalt