- Gesetzliche Grundlage
- Anrufung der Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- Betroffener
- Nahestehender Person
- Person mit einem rechtlich geschützten Interesse
- Grund
- Handlung / Unterlassen
- Des Beistandes
- Der von der Erwachsenenschutzbehörde (KESB) beauftragte Drittperson / Stelle
- Handlung / Unterlassen