Gesetzliche Grundlagen
Rechtsnatur
- Gesetzliche Vertretung
Voraussetzungen
- Unmöglichkeit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten
- Erforderlichkeit der Vertretung
Wirkungen
- Allgemein
- Vertretungsbefugnis des Beistandes
- Arten
- Ausschliesslich
- Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Betroffenen
- Keine Verpflichtungsbefugnis
- Keine Verfügungsbefugnis
- Möglichkeit der punktuellen Einschränkung der Handlungsfähigkeit
- Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Betroffenen
- Nichtausschliesslich
- Wirkung für und gegen den Betroffenen
- Handeln des Betroffenen
- Handeln des Beistandes
- Wirkung für und gegen den Betroffenen
- Ausschliesslich
- Handeln des Beistands mit Wirkungen für den Betroffenen
- Zurechnung und Akzeptanz der Handlungen des Beistands
- Auch wenn keine Einschränkung der Handlungsunfähigkeit
- Keine Vertretungsbefugnis bei höchstpersönlichen Rechten
- Absolut höchstpersönliche Rechte
- Relativ höchstpersönliche Rechte
- Nur soweit Urteilsfähigkeit des Betroffenen
- Arten
- Vertretungsbefugnis des Beistandes
- Vermögensverwaltung, vgl./s.u. Vermögensverwaltung
- Zu verwaltende Vermögenswerte
- Teile des Einkommens
- Gesamtes Einkommen
- Teile des Vermögens
- Gesamtes Vermögen
- Gesamte Einkommen und gesamtes Vermögen
- Von Verwaltungsbefugnisse mitumfasst
- Ersparnisse aus dem verwalteten Einkommen
- Erträge aus dem verwalteten Vermögen
- Ausnahme
- Anderweitige Regelung durch die Erwachsenenschutzbehörde
- Möglichkeit der Zugriffsentziehung auf einzelne Vermögenswerte
- Ohne Einschränkung der Handlungsfähigkeit
- Durch Erwachsenenschutzbehörde
- Keine Begründung des Sondervermögens
- Beispiel
- Zugriff auf ein Bankkonto
- Zu verwaltende Vermögenswerte