Umfassende Beistandschaft
- Gesetzliche Grundlage
- Rechtsnatur
- Ziel
- Schutz der Personen
- deren Handeln nicht zu verantworten ist
- die nicht mehr handeln können
- Voraussetzung
- Besondere Hilfsbedürftigkeit wegen dauernder Urteilsunfähigkeit
- Wirkungen
- Entfallen der Handlungsfähigkeit
- Umfang
- Alle Angelegenheiten
- Personensorge
- Vermögenssorge
- Rechtsverkehr
- Ausnahme
- Absolut höchstpersönliche Rechte
- Keine Erforderlichkeit der Aufgabenumschreibung
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