- Gesetzliche Grundlage
- Rechtsnatur
- Mitwirkung, keine gesetzliche Vertretung
- Voraussetzungen
- Notwendigkeit der Zustimmung des Beistandes zu bestimmten Handlungen des Betroffenen
- Zum Schutz des Betroffenen
- Urteilsfähigkeit des Betroffenen
- Wirkungen
- Keine gesetzliche Vertretung
- Betroffene muss selber handeln
- Einschränkung der Handlungsfähigkeit
- Erforderlichkeit der Zustimmung des Beistandes
- Ausdrücklich / konkludent
- Im Voraus / nachträglich
- Fehlen der Zustimmung:
- ZGB 19a Abs. 2 und 19 b
- Ausnahme
- Höchstpersönliche Rechte (ZGB 19 c)
- Erforderlichkeit der Zustimmung des Beistandes
- Keine gesetzliche Vertretung
Erwachsenenschutz
Mitwirkungsbeistandschaft
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