Die Begleit-, Vertretungs- und Mitwirkungsbeistandschaften können miteinander kombiniert werden (ZGB 397).
Ziel: massgeschneiderte Lösungen
Informationen, Checklisten und Muster zum Erwachsenenschutz in der Schweiz
Die Begleit-, Vertretungs- und Mitwirkungsbeistandschaften können miteinander kombiniert werden (ZGB 397).
Ziel: massgeschneiderte Lösungen