Kurzdefinition
Massnahmen zum Schutz der volljährigen hilfsbedürftigen Personen
Langdefinition
Das Erwachsenenschutzrecht umfasst sämtliche Massnahmen zum Schutz der volljährigen hilfsbedürftigen Personen in den Bereichen der Personensorge, der Vermögenssorge und des Rechtsverkehrs. Das Erwachsenenschutzrecht beinhaltet:
- Die eigene Vorsorge
- Der Vorsorgeauftrag
- Die Patientenverfügung
- Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen (im Folgenden: Gesetzliche Massnahmen)
- Das gesetzliche Vertretungsrecht
- Vertretung bei medizinischen Massnahmen
- Die behördlichen Massnahmen
- Die Beistandschaften
- Begleitbeistandschaft
- Vertretungsbeistandschaft
- Mitwirkungsbeistandschaft
- Kombination von Beistandschaften
- Umfassende Beistandschaft
- Die fürsorgerische Unterbringung
- Die Beistandschaften
Fremdsprachbegriffe
- Französisch
- la protection de l’adulte
- Italienisch
- protezione degli adulti
- Englisch
- the protection of adults