Massnahmen zum Schutz der Person / des Vermögens des Betroffenen
- Gesetzliche Grundlage
- Grundsatz
- Recht des Staates der zuständigen Behörde
- Ausnahme
- Staat der engeren Verbindung
- Erforderlichkeit zum Schutze der Person / ihres Vermögens
- Staat der engeren Verbindung
- Durchführung der Massnahmen
- Gesetzliche Grundlage
- Recht des Staates der Durchführung von Massnahme
Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung
- Umfang / Änderung / Beendigung
- Grundsatz
- Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Errichtung
- HEsÜ 15 Abs. 1
- Ausnahme
- Andere Rechtswahl
- HEsÜ 15 Abs. 2
- Grundsatz
- Art und Weise der Vertretungsausübung
- Recht des Staates, in dem die Ausübung erfolgt
- HEsÜ 15 Abs. 3
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